Die Rechte des Arbeitnehmers an seiner Personalakte
Was darf wirklich hinein, was muss wieder raus und welche Rechtsbeziehung hat ein Arbeitnehmer zu seiner Personalakte?Im arbeitsrechtlichen Sinne sind alle Urkunden und Vorgänge eines Arbeitgebers, die persönliche und dienstliche Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
Dabei ist es unerheblich, ob es nur eine einzige Personalakte oder aber Haupt- und Nebenakten gibt.
Ebenfalls ist es ohne Bedeutung, ob die Personalakte in Papierform und/oder computergestützt als Personalinformationssystem geführt wird.