Weniger Bürokratie - mehr Efffizienz - Innovationspotenziale nutzen
Die rund 2,8 Millionen Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen aus - davon rund 99 % in Papierform. Diese Nachweise benötigen Arbeitnehmer unter anderem, um gegenüber unterschiedlichen Stellen (Arbeitsverwaltung, Kommunen, Krankenkassen, Justiz) Leistungsansprüche geltend zu machen.
So ermittelt zum Beispiel die Arbeitsverwaltung auf Basis von Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld - ein enormer Aufwand für alle Beteiligten.
Die Arbeitgeber und ihre Dachverbände verfolgen deshalb seit einigen Jahren das Ziel, eine zentrale Datenbank zur sicheren Speicherung von Arbeitnehmerdaten einzurichten und sich damit dauerhaft von der Ausstellung und Archivierung der unterschiedlichen Bescheinigungen zu befreien. Ämter, Verbände und Behörden könnten die für die Berechnung und Gewährung von Ansprüchen erforderlichen Leistungsdaten elektronisch abrufen und verarbeiten.
Ein Verfahren, dass viele Vorteile bietet. Die Entlastung der Arbeitgeber durch die sichere elektronische Übermittlung von Beschäftigungs- und Entgeltdaten nach einheitlichen Standards und Normen setzt erhebliche ökonomische Potenziale frei: Die rechnerische Entlastung bei den Personalverwaltungskosten könnte nach Berechnungen der Arbeitgeber bis zu 500 Mio. € pro Jahr betragen.