Fassmann Personalservice

Personal-Service | Zeitarbeitsvermittlung

    Was sich 2012 alles ändert

    Pfändungsschutzkonto:

    Der Pfändungsschutz auf normalen Girokonten fällt künftig weg.
    Bisher durfte das Existenzminimum von derzeit 1028,89 Euro pro Person nicht einfach gepfändet werden, wenn man seine Schulden nicht bezahlt hat - ab 2012 schon.
    Wer sich künftig davor schützen will, muss ein spezielles Pfändungsschutzkonto eröffnen.

     

    Berufspendler:

    Wer bisher mal mit der Bahn, mal mit dem Auto zur Arbeit gefahren ist, kann diese Aufwendungen nicht mehr taggenau abrechnen.
    Künftig muss sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er die Ticketkosten oder 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen will.