Was sich 2012 alles ändert
Schon lange ist sie im Gespräch, nun ist es soweit:
Ab Januar beginnt die Rente mit 67. Wer 1947 oder später geboren ist, muss also länger arbeiten, bevor er die volle Altersrente erhält. Das Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben. Jeder Jahrgang ab 1947 muss einen Monat länger arbeiten.
Neue Frührente:
In diesem Zusammenhang neu eingeführt wird ab 1. Januar die Rente für besonders langjährige Versicherte. Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre haben, können auch weiterhin mit 65 ohne Abschläge in Altersrente gehen.
Folgende Beitragszeiten werden für die neue Frührente berücksichtigt:
Arbeitsjahre, sofern man versicherungspflichtig beschäftigt war,
Wehrdienst,
Krankengeldzeiten,
Kindererziehungszeiten
und anteilig auch Minijobs.